Ute Rochert

Frau Rechtsanwältin Ute Rochert wurde 1964 in Bad Neuenahr-Ahrweiler geboren. Nach dem Besuch des Privaten Gymnasiums der Ursulinen Calvarienberg in Ahrweiler machte sie dort 1983 ihr Abitur. Im gleichen Jahr nahm sie das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bonn auf.

Im Anschluss an ihr Erstes Juristisches Staatsexamen im Frühjahr 1990 überbrückte sie die Zeit bis zum Referendariat mit einer Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit in Bonn, wo sie einen ersten Eindruck von der Arbeitsweise der Verwaltung erhielt und wo zugleich ihr Interesse am Sozialrecht geweckt wurde.

Die Entscheidung, den Beruf der Rechtsanwältin zu ergreifen, traf sie im Anschluss an ihre Referendarausbildung beim Landgericht Koblenz 1993. Sie ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Koblenz und daher vertretungsberechtigt an allen Gerichten der Bundesrepublik Deutschland, ausgenommen der Bundesgerichtshof. Weiterhin ist sie Mitglied im Deutschen Anwaltsverein und in der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht.

Bereits seit ihrem Zweiten Staatsexamen im Jahr 1993 verstärkt Frau Rechtsanwältin Rochert unsere Kanzlei. Hierbei hat sie den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit im Bereich des Sozialrechts beibehalten und nach entsprechender Fortbildung und erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs zur Fachanwältin für Sozialrecht im Jahr 2003 weiterentwickelt.

Daneben betreut sie in unserem Hause schwerpunktmäßig das Arzthaftungsrecht. Ergänzt wird ihr Tätigkeitsfeld mit dem Insolvenzrecht sowie inkasso- und zwangsvollstreckungsrechtlichen Mandaten. Wie die Kollegen der Kanzlei ist Frau Rochert unseren Mandanten bei allen sonstigen rechtlichen Problemen des Alltags behilflich.